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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemaliger Kohlehafen" zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ackerköpfe", Ortschaft Mehrum; a) Beratung über den Entwurf b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:12 - 20:06 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2024/071 Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemaliger Kohlehafen" zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ackerköpfe", Ortschaft Mehrum;
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll

Die Stellungnahme des Ortsrates Mehrum wird dem Protokoll beigefügt.

 

FBL Bothmer teilt mit, dass der Knotenpunkt (L413/Ackerköpfe/Weg Kohlehafen) voraussichtlich lichtsignalisiert werden soll. Für einen Kreisverkehrsplatz wäre zusätzlicher Grunderwerb auch in westlicher Richtung des Knotens erforderlich.

 

Der Ausschuss diskutiert intensiv über den Sachverhalt.

 

Beschluss:

 

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung bzgl. der Ausbauplanung für den Knotenunkt (L 413/Ackerköpfe/Weg Kohlehafen) nach Abstimmung mit der NLStBV zu präzisieren.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Eine weitere Verkehrsbelastung der Anwohner*innen der Triftstraße ist nicht zumutbar. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt mit der Verkehrsbehörde zu vereinbaren, dass der Schwerlastverkehr nicht die Triftstaße benutzen darf.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig