Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemaliger Kohlehafen" zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ackerköpfe", Ortschaft Mehrum; a) Beratung über den Entwurf b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

 
 
Sitzung des Ortsrates Mehrum
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Mehrum Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:08 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Mehrum, An der Sporthalle 6 A
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Mehrum, An der Sporthalle 6 A
2024/071 Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemaliger Kohlehafen" zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ackerköpfe", Ortschaft Mehrum;
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schwerdt vom Ingenieurbüro Dr. Schwerdt erklärt ausführlich die Beschlussvorlage.

Ortsratsmitglied Brinkmann gibt im Namen des Ortsrates Mehrum dazu folgende Stellungnahme ab:

In der Begründung wird ausgeführt, dass die Flächen über die bestehende Landesstraße L 413 und einen nördlich des PIanänderungsbereiches verlaufenden Wirtschaftsweges gut in die bestehende Erschließungsinfrastruktur eingebunden seien. Zusätzlich bestände ein Anschluss an den Mittellandkanal. Es wird darauf verwiesen, dass die Anbindung der Gemeinde an die regionalen und überregionalen Verkehrsnetze über die Anschlusspunkte B65 sowie Lehrte und Hämelerwald an die Autobahn A2 in Richtung Berlin bzw. Hannover erfolge.

Dieser Sachverhalt berücksichtigt nicht, dass ein nicht unerheblicher Teil des im Plan induzierten Verkehrs durch die Ortschaft Mehrum über die B65 sowie die Triftstraße führt. Die Ortsdurchfahrt Mehrum ist bereits jetzt insbesondere durch den Schwerlastverkehr hoch belastet. In einigen Bereichen ist davon auszugeben, dass durch die Verkehrsbelastung die Schwelle der Gesundheitsgefahr in den angrenzenden Wohngebieten bereits zum jetzigen Zeitpunkt überschritten ist. Es ist zu erwarten, dass sich mit der Planung die bereits bestehende erhebliche Beeinträchtigung verdichtet.

Die auch damit verbundenen Auswirkungen auf die Nachbarkommunen muss ebenfalls abgewogen werden - vornehmlich der Schwerlastverkehr Richtung A2 durch Hämelerwald.

Statt einer Signalanlage auf der Kreuzung L413 / Ackerköpfe favorisiert der Ortsrat Mehrum einen Kreisel, um den Verkehrsfluss kontinuierlicher zu gestalten. Des Weiteren muss unbedingt eine weitere Befahrung der Triftstraße mit Schwerlastverkehr vermieden werden. Wir fordern einen verkehrsrechtlich umsetzbaren Lösungsvorschlag seitens des Planungsbüros.

Der Ortsrat Mehrum sowie der Gemeinderat Hohenhameln haben bereits vor Jahren eine Ortsumgehung um Mehrum gefordert. In den Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Ortsumgehung B65 bereits aufgenommen. Hier fordert der Ortsrat, endlich mit der Planung und Umsetzung zu beginnen, damit die Verkehrslast zum geplanten Industriegebiet und Gaskraftwerk, zum Industriegebiet Ackerköpfe sowie Raiffeisen im Ort reduziert wird. Diese Ortsumgehung würde auch die anliegenden Ortschaften, insbesondere Schwicheldt und Hämelerwald, entlasten. Ebenfalls wird die L413 sowie die B65 als Umleitungsstrecke der A2 genutzt und ist insofern bei Stau bereits jetzt komplett überlastet.

Der Beschlussvorschlag wird um Punkt 3. ergänzt.

 

 


Beschluss:
 

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung bzgl. der Ausbauplanung für den Knotenunkt (L 413/Ackerköpfe/Weg Kohlehafen) nach Abstimmung mit der NLStBV zu präzisieren.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

  1. Eine weitere Verkehrsbelastung der Anwohner*innen der Triftstraße ist nicht zumutbar. Deshalb ist im Planungsverfahren die Ausgrenzung der Triftstraße für den Schwerlastverkehr zu berücksichtigen. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Verkehrsbehörde ist zu erzielen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig