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- Vorläufiger Stand 12.04.2024; Haushaltsansätze liegen noch nicht vor:
Ergebnishaushalt | Ansatz | Ist | Erreichungs--grad | Ordentliche Erträge | | 5,89 Mio. | % | Ordentliche Aufwendungen | | 5,01 Mio. | % | Außerordentliche Erträge | | 0,00 Mio. | % | Außerordentliche Aufwendungen | | 0,00 Mio. | % | Jahresergebnis | | 0,88 Mio. | % |
Finanzhaushalt | Ansatz | Ist | | Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | | 0,85 Mio. | | Saldo aus Investitionstätigkeit | | -0,54 Mio. | | Saldo aus Finanzierungstätigkeit | | -0,25 Mio. | |
Kassenbestand +0,97 Mio. - Richtigstellung der PAZ-Berichterstattung vom 19.03.2024: die PAZ gibt den Bürgermeister falsch wieder. Mit dem Investitionskredit von 5,6 Mio. Euro sollen nicht notwendige Investitionen in den kommenden Jahren finanziert werden. Investitionskredite dienen einzig und allein bereits geleisteten Investitionen und dürfen nicht für die Zukunft aufgenommen werden.
- Hinweis: der genannte Kredit „kostet“ in den nächsten 30 Jahren Schuldendienstleistungen in Höhe von gut 8,4 Mio. Euro, die in dieser Zeit gerade nicht für neue Investitionen zur Verfügung stehen.
- Nach aktueller Mitteilung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes ist eine erneute Verlängerung der Optionsfrist zum § 2b UStG möglich.
- Möglicherweise wird das Bundesfinanzministerium vorschlagen, die Optionsfrist bis zum Ende des Jahres 2026 erneut zu verlängern. Ein offizieller Vorschlag liegt derzeit noch nicht vor.
- Sollten sich die Hinweise bestätigen, müsste eine neue Entscheidung getroffen werden.
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