|
Fachbereichsleiter Meißner erläutert den Ausschussmitgliedern den vorläufigen Stand des Jahresabschlusses 2023 und den vorläufigen Stand des Haushalts 2024. - Vorläufiger Stand zum Jahresabschluss Stand 31.12.2023, allerdings derzeit noch ohne Jahresabschlussarbeiten (insbesondere Abschreibungen, Sonderpostenauflösungen, Rückstellungen:
Ergebnishaushalt | Ansatz | Ist | Erreichungs--grad | Ordentliche Erträge | 19,0 Mio. | 19,5 Mio. | 103% | Ordentliche Aufwendungen | 21,5 Mio. | 19,4 Mio. | 90% | Außerordentliche Erträge | 0,8 Mio. | 0,2 Mio. | 25% | Außerordentliche Aufwendungen | 0,0 Mio. | 0,0 Mio. | 0% | Jahresergebnis | -1,7 Mio. | 1,2 Mio. | 100% |
Finanzhaushalt | Ansatz | Ist | | Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -2,3 Mio. | +0,7 Mio. | | Saldo aus Investitionstätigkeit | -12,4 Mio. | -6,4 Mio. | | Saldo aus Finanzierungstätigkeit | +11,8 Mio. | +5,0 Mio. | |
Kassenbestand -2,8 Mio. +0,8 Mio. - Vorläufiger Stand 07.03.2024; Haushaltsansätze liegen noch nicht vor:
Ergebnishaushalt | Ansatz | Ist | Erreichungs--grad | Ordentliche Erträge | | 3,4 Mio. | % | Ordentliche Aufwendungen | | 3,6 Mio. | % | Außerordentliche Erträge | | 0,0 Mio. | % | Außerordentliche Aufwendungen | | 0,0 Mio. | % | Jahresergebnis | | -0,2 Mio. | % |
Finanzhaushalt | Ansatz | Ist | | Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | | -0,1 Mio. | | Saldo aus Investitionstätigkeit | | -0,5 Mio. | | Saldo aus Finanzierungstätigkeit | | -0,1 Mio. | |
Kassenbestand +0,2 Mio. - Die Schnittstelle des Haushalts- und Kassenprogramms zum Portal „Mein Elster“ der Finanzverwaltung wurde inzwischen eingerichtet. Allerdings ist die Übermittlung der Finanzverwaltung in „Mein Elster“ vom 21.12.2023-29.02.2024 ausgefallen, so dass bisher erst 144 Dateien übertragen worden sind. Zum Vergleich: erwartet werden ca. 700 Dateien für Grundsteuer A und ca. 3.800 Dateien für Grundsteuer B, so dass der bisherige Datenbestand zwar zum Testen der Schnittstelle, aber noch nicht für eine aussagekräftige Tendenz ausreicht.
Auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden Dr. Wahl teilt Fachbereichsleiter Meißner mit, dass die Gemeinden trotz „vorläufiger Haushaltsführung“, gemäß § 116 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten dürfen, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind. Der Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen ist somit gewährleistet und wird von der Gemeinde Hohenhameln auch umgesetzt.
|
|