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Beschluss: - Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Gesundes Zentrum Hohenhameln“, Ortschaft Hohenhameln, als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt.
- Die Planungskosten hat der Vorhabenträger als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 23 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 1 |
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