Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
FDL Dorner erläutert zu der Beschlussvorlage:
Das Rathaus soll bei langen Stromausfällen als Krisenzentrum dienen. Somit wird ein Notstromaggregat für den Krisenfall benötigt. Für Planung und Errichtung einer PV-Anlage ist zwingend eine Sanierung der Gebäudehauptverteilung (GHV) erforderlich. Die Sanierung der GHV ist ebenfalls für den Anschluss der geplanten Anschaffung eines Notstromaggregats erforderlich.
Ein Mitglied des Bauausschusses fragt, ob man den überschüssigen Strom, der mit der Anlage erzeugt wird, auch an andere Standorte weitergegeben und dort benutzen kann?
FDL Dorner antwortet wie folgt:
Man darf nach derzeitiger Rechtslage den überschüssigen Strom nicht an andere Standorte kommunaler Gebäude weiterleiten. Pro PV-Anlage darf nur ein Hausanschluss betrieben werden. Überschüssiger Strom kann nur zu der gültigen Einspeisevergütung in das Netz eingespeist werden, die derzeit nicht wirtschaftlich ist. Beschluss:
2. Nach Durchführung der Ausschreibung wird das wirtschaftlich günstigste Angebot für die Modernisierung der Gebäudehauptverteilung und der Errichtung einer PV-Anlage beauftragt.
3. Nach Vorlegung der Kosten/Nutzen-Gegenüberstellung zwischen Batteriespeicher und Notstromaggregat wird im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung über Umfang und Erfordernis eines Notstromaggregats bzw. Installation eines Batteriespeichers entschieden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||