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Auszug - Rathaus Hohenhameln: Errichtung einer PV-Anlage und erforderliche Sanierung der Gebäudehauptverteilung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:13 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2023/088 Rathaus Hohenhameln: Errichtung einer PV-Anlage und erforderliche Sanierung der Gebäudehauptverteilung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Thorsten Dorner
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Dorner, Thorsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

FDL Dorner erläutert zu der Beschlussvorlage:

 

Das Rathaus soll bei langen Stromausfällen als Krisenzentrum dienen. Somit wird ein Notstromaggregat für den Krisenfall benötigt. Für Planung und Errichtung einer PV-Anlage ist zwingend eine Sanierung der Gebäudehauptverteilung (GHV) erforderlich.

Die Sanierung der GHV ist ebenfalls für den Anschluss der geplanten Anschaffung eines Notstromaggregats erforderlich.
Die Leistungsdaten der PV-Anlage, des Batteriespeichers sowie etwaige Synergieeffekte zwischen Größe des Batteriespeichers und der erforderlichen Leistungsauslegung des Notstromaggregats werden durch den Fachplaner ermittelt und mit einer Kostenberechnung hinterlegt. Die in der Beschlussvorlage aufgelisteten Zahlen beziehen sich auf eine überschlägige Grobkostenschätzung als Grundlage für die Angebotseinholung der Planungsleistung.

 

Ein Mitglied des Bauausschusses fragt, ob man den überschüssigen Strom, der mit der Anlage erzeugt wird, auch an andere Standorte weitergegeben und dort benutzen kann?

 

FDL Dorner antwortet wie folgt:

 

Man darf nach derzeitiger Rechtslage den überschüssigen Strom nicht an andere Standorte kommunaler Gebäude weiterleiten. Pro PV-Anlage darf nur ein Hausanschluss betrieben werden. Überschüssiger Strom kann nur zu der gültigen Einspeisevergütung in das Netz eingespeist werden, die derzeit nicht wirtschaftlich ist.


Beschluss:


1. Die Planungsgesellschaft HTA aus Hildesheim wird mit der Planung und Ausschreibung zur Modernisierung der Gebäudehauptverteilung und der Errichtung einer PV-Anlage beauftragt.

 

2. Nach Durchführung der Ausschreibung wird das wirtschaftlich günstigste Angebot für die Modernisierung der Gebäudehauptverteilung und der Errichtung einer PV-Anlage beauftragt.

 

3. Nach Vorlegung der Kosten/Nutzen-Gegenüberstellung zwischen Batteriespeicher und Notstromaggregat wird im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung über Umfang und Erfordernis eines Notstromaggregats bzw. Installation eines Batteriespeichers entschieden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0