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Ortsvorsteher Schauer hat mitgeteilt, dass er keine Einwände gegen die Beschlussfassung vorzutragen hat.
Beschluss: - Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig.
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