Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Beschluss: Es wird beantragt die Kosten für die Planung des Baugebiets in Bierbergen in das Haushaltsjahr 2023 und die Kosten für den Erwerb der Grundstücke in das Haushaltsjahr 2024 aufzunehmen.
Die Priorisierung des Baugebiets „Soßmarer Tor II“ sollte überdacht werden, da die Nachfrage nach Baugrundstücken rückläufig ist und der Bedarf der kleineren Ortschaften nicht bedacht wurde.
Der Standort und der Name der Kita „Hohenhameln III“ sollte nochmals ergebnisoffen geprüft werden und auch andere Ortschaften berücksichtigt werden.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 sowie das Investitionsprogramm bis 2026 werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen erlassen.
Ein Haushaltssicherungskonzept wird gemäß § 182 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 NKomVG nicht aufgestellt.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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