Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:22 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
 
Wortprotokoll

rgermeister Uwe Semper berichtet wie folgt:

 

  • Energieversorgung 2023

Die abschließende Bundesgesetzgebung zum Thema Energiepreisbremsen steht noch aus. Fachleute gehen davon aus, dass die Gas- und Strompreisbremsen auch für Kommunen gelten. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund rät bis zum Vorliegen des Gesetzes vorsichtshalber zum Abwarten. Vorläufige Berechnung der Preisbremsen würde zu geringeren Erhöhungen bei den Strom- und Gaspreisen führen als bei voller Belastung.

 

  • Angebot von Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen

In einem Gespräch mit Vertretern des Kraftwerks Mehrum Anfang Dezember 2022 hat man uns angeboten, Mietraum für Flüchtlinge in einem Geude auf dem Kraftwerksgelände zur Verfügung stellen zu wollen. Nach einer ersten Begehung kommt das angebotene Gebäude grundsätzlich in Betracht. Nähere Einzelheiten werden zügig bilateral abgesprochen.

 

  • Ende Oktober 2022 hat der Landkreis Peine die kreisangehörigen Kommunen gebeten, die bisher geplante zentrale Beschaffung von Notstromaggregaten selbst durchzuführen. Ursprünglich war verabredet, dass der Landkreis Peine die benötigten Notstromaggregate in den kreisangehörigen Kommunen zentral beschafft, um in Katastrophenfällen, z. B. bei längeren Stromausfällen, Informationsstellen als Anlaufpunkte für die Bevölkerung zu schaffen. Die Kosten sollen letztlich über die Feuerschutzsteuer erstattet werden, müssen gleichwohl durch die kreisangehörigen Kommunen vorfinanziert werden.

 

  • Die Arbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes Ost in Hohenhameln sind abgeschlossen, so dass die Grundstücke nunmehr bebaubar sind.

 

  • Witterungsbedingt wurden die Straßenbauarbeiten in der Ortschaft Equord, die dort im Rahmen der Dorfentwicklung stattfinden, unterbrochen. Die Pflasterarbeiten im „Mehrumer Weg“ wurden mittlerweile fast komplett fertig gestellt. Die Restarbeiten werden dort und anschließend in der „Lindenstraße“ voraussichtlich erst zum Beginn des Jahres 2023 fortgesetzt. 

 

  • Baubeginn für die Sanierung eines Abschnittes der „Schützenstraße“ (B 494 bis Allensteiner Weg), Ortschaft Hohenhameln, soll Anfang des kommenden Jahres sein.

 

  • Aktuell findet die Ausschreibung der Planungsleistungen für das Radverkehrskonzept Hohenhameln statt. Die Angebotsfrist endet am 16.12.2022.

 

  • Die zentrale Vergabestelle des LK Peine prüft aktuell die Unterlagen zur europaweiten Vergabe des Planungsauftrages (Gebäudeplanung) für die energetische Sanierung des Hallenbades Mehrum.

 

  • Hier liegt ein Antragsschreiben des Fördervereins Naturbad Pfannteich e. V. und der Arbeitsgemeinschaft für Naturschutz vor. Inhaltlich geht es in dem Schreiben um die Beantragung einer Planung für ein Naherholungskonzept mit Schwerpunkt Pfannteich und Landschaft um den Pfannteich. Die Antragsteller weisen in dem Zusammenhang auf das neue LEADER-EU Förderprogramm ab 2023 hin, für das sich auch die Börderegion und damit auch die Gemeinde Hohenhameln beworben hat. Bisher ist noch keine Zusage für die Aufnahme in das LEADER-Programm bei uns eingegangen.                                                                        

 

  • Der Tierschutzverein Peine hat um eine Anpassung der jährlichen Fundtierpauschale (160.000 brutto) betreffend alle kreisangehörigen Kommunen gebeten. Unter Berücksichtigung der angeführten Gründe (Erhöhung Mindestlohn, Energiepreise, Tierarztkosten, Futterkosten) wurde sich auf einen Kompromiss in Höhe von 15% ab 01.01.2023 verständigt, der über eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Vertrag geregelt werden soll. Das bedeutet für die Gemeinde Hohenhameln eine Erhöhung der jährlichen Kosten um 1.652,21 € auf dann 12.666,96 €. Verwaltungsseitig werden die Kosten in den Haushaltsentwurf 2023 eingestellt. Diese Anpassung gilt für die Restvertragslaufzeit bis 31.12.2024. In 2024 soll auch inhaltlich in Neuverhandlungen ab 2025 eingetreten werden.