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Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Mehrum
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat Mehrum Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Mehrum, An der Sporthalle 6 A
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Mehrum, An der Sporthalle 6 A
 
Wortprotokoll

Seitens des Straßenverkehrsamtes Peine wurde zur Anfrage aus dem Ortsrat am 06.09.2022 bezüglich der Prüfung der Anordnung einer verkehrsrechtlichen Beschilderung im Verlauf der Ortsdurchfahrt Mehrum wie folgt Stellung genommen:

 

Es wurde gebeten zu prüfen:

  1. Ob Gefahrzeichen "Kurve" (103-10 Kurve links / 103-20 Kurve rechts) oder Doppelkurve (105-10 links / 105-20 rechts) in der Ortsdurchfahrt Mehrum angeordnet werden kann.
  2. Ob die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung in Betracht kommt (zum Beispiel durch Verkehrszeichen 274-30).

 

Gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der zurzeit gültigen Fassung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind gemäß § 39 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach § 45 Absatz 1 c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1 d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Die Anordnung eines Verkehrszeichens 274 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit) stellt grundsätzlich eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar.

Es wird darauf hingewiesen, dass unzweckmäßige und zu häufige Beschränkungen der Geschwindigkeit dazu führen, dass dieses Verbot nicht beachtet wird. Von Geschwindigkeitsbeschränkungen darf daher nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn es auf Grund der Straßen- oder Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Verkehrsteilnehmer die Fahrgeschwindigkeit so einrichten, dass sie in der Lage sind, ihren Verpflichtungen im Straßenverkehr zu genügen.

Der betreffende Streckenabschnitt ist Teil der Bundestraße 65 und dient als Hauptverkehrsader zwischen den Städten Peine und der Region Hannover insbesondere dem Durchgangsverkehr. Die B65 ist Teil des überregionalen Verkehrsnetzes. Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist zu gewährleisten.

Innerhalb der Ortsdurchfahrt Mehrum gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/ gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO.

Gemäß § 3 Abs. 1 der StVO muss ein Fahrzeugführer die Geschwindigkeit den örtlichen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen, sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anpassen.

Nach Rücksprache mit dem Polizeikommissariat Peine ist das Unfallgeschehen unauffällig, bis nahezu nicht vorhanden.

Besondere örtliche Verhältnisse, die eine entsprechende Gefahrenlage darstellen, sind demnach nicht vorhanden.

Beschränkungen des Straßenverkehrs durch die Straßenverkehrsbehörde sind ohne objektiv zwingenden Grund nicht zulässig.

 

Die Firma Refood plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage für Speisereste und Co-Fermente auf dem Grundstück "Ackerköpfe 6" und dem Eckgrundstück "Am Windpark/Ackerköpfe" im Industriegebiet Mehrum. Am 04.11.2022 sind geänderte Antragsunterlagen in dem BimSch-Verfahren vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig eingegangen.

 

Am 14.12.2022 soll um 15.00 Uhr eine Arbeitssitzung des Ortsrates Mehrum zum geplanten Umbau der Bushaltestelle "Ortsmitte" im Dorfgemeinschaftshaus stattfinden. Das beauftragte Planungsbüro wird dabei den aktuellen Planungsstand vorstellen.