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Auszug - Bericht der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Feuerschutzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Feuerschutzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:07 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln
 
Wortprotokoll

Fachbereichsleiter Bothmer berichtet wie folgt:

 

1. Im Rahmen der Verteilung der Landeszuweisungen zur Förderung des kommunalen Brandschutzes sind zwei Zahlungen vom Landkreis Peine eingegangen. Einmal ein Betrag in Höhe von 11.209,04 €r die Endabrechnung 2021 und zum Zweiten ein Betrag in Höhe von 7.823,75 € als erste Zuweisung für 2022.

 

2. Die Vereinbarung über die Bereitstellung von Löschwasser aus dem leitungsgebundenen Wasserversorgungsnetz des Wasserverbandes Peine ist unterzeichnet worden.

Im Nachgang zu der Vereinbarung hat der Wasserverband Peine im Juni 2022 einen Leitfaden zum Umgang mit den Meldepflichten seitens der Feuerwehren bzw. Kommunen bei Entnahme von Trinkwasser für Feuerlöschzwecke übersandt. Der Leitfaden wurde sogleich an den Gemeindebrandmeister zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung weitergeleitet. Auf Nachfrage teilte der Kreisbrandmeister mit, dass es demnächst in dieser Angelegenheit noch einen Gesprächstermin mit dem Wasserverband geben soll und das Kreiskommando am 28. September 2022 entsprechend informiert wird.

Aus den Reihen des Gremiums wird bemängelt, dass der Feuerschutzausschuss in dieser Angelegenheit nicht entsprechend beteiligt wurde.

 

3. Der Kreistag des Landkreises Peine hat die Erstellung eines Sirenenkonzepts, Wiederaufbau einer flächendeckenden Sireneninfrastruktur, beschlossen und ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt. Demnach müssen im gesamten Kreisgebiet rund 140 Sirenenstandorte errichtet/umgebaut werden. Das beauftragte Ingenieurbüro hat bereits eine erste Planung für das Gebiet der Gemeinde Hohenhameln übersandt. Demnach sollen einige bestehende Sirenen umgerüstet werden, einige neue Standorte kommen hinzu und einige derzeit noch bestehende Sirenenstandorte entfallen zukünftig. Die Planung ist mit dem Gemeindebrandmeister besprochen worden und es wurden einige Änderungen eingearbeitet. Im nächsten Schritt findet eine Begehung der einzelnen Standorte statt. Für die Umsetzung der Sireneninfrastrukturplanung rechnet der Landkreis mit Kosten in Höhe von 2,3 Millionen €. Ein entsprechender Förderantrag wurde gestellt. Die benötigten Finanzmittel sollen im Haushalt 2023 des Landkreises berücksichtigt und eingeplant werden. Neben den Errichtungskosten fallen weitere jährliche Kosten für den Landkreis Peine an. Die zu erwartenden Kosten für Wartung und Instandhaltung liegen bei rund 500 € pro Sirenenstandort, sodass die jährlichen Folgekosten auf rund 70.000 € beziffert werden.

 

4. In Bezug auf den geplanten Atemschutzverbund fanden weitere Gespräche der Arbeitsgruppe statt. U. a. wurden bereits eine Gerätekonfiguration und ein Richtpreisangebot präsentiert. Favorisiert werden die Atemschutzgeräte der Firma MSA. Der Abschluss eines Rahmenvertrages über bis zu 4 Jahren ist seitens der Firma MSA nicht möglich, da Preisentwicklungen derzeit unkalkulierbar sind. Es soll aber einen einheitlichen Rabattsatz auf den jeweiligen Listenpreis geben. Bei der Feuerwehr der Gemeinde Hohenhameln müssten ca. 90 Geräte umgestellt werden und begonnen werden soll mit den AGT-Geräten auf den Einsatzfahrzeugen. Weiter empfiehlt die Arbeitsgruppe den Kommunen eine frühzeitige Beschaffung, möglichst über zwei Jahre. Im Haushalt der Gemeinde Hohenhameln sind hierfür in diesem Jahr 30.000 € bereitgestellt und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils weitere 30.000 € pro Jahr eingeplant. Aufgrund der Empfehlung der Arbeitsgruppe werden verwaltungsseitig die kompletten Mittel, die für die Beschaffung der Geräte noch fehlen, in den Entwurf des Haushaltes 2023 eingestellt. Im Hinblick auf die Gestaltung des Verbundes stellt sich die Arbeitsgruppe vor, dass die Kommunen die beschafften Geräte dem Verbund übereignen und hierfür eine jährliche Wartungspauschale pro eingebrachtem Gerät bezahlt wird.