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Beschluss: - Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Grundstückes südlich des Pfarrhauses in Soßmar das Gespräch aufzunehmen um zu klären, ob grundsätzlich Bereitschaft besteht:
a) ein Grundstück zum ortsüblichen Preis an die Gemeinde Hohenhameln zu verkaufen oder b) einen Erbpachtvertrag für das Grundstück mit der Gemeinde Hohenhameln abzuschließen. - Vorrangig hat die Verwaltung die Verhandlungen mit dem Landkreis Peine bezüglich der kostenlosen Überlassung des Grundstückes vor der Mehrzweckhalle in Hohenhameln für den Bau einer Kindertagesstätte fortzusetzen. Es ist ein entsprechender notarieller Grundstücksvertrag mit dem Landkreis Peine abzuschließen. Die Grunderwerbssteuer, die Notar-, Gerichts- und Vermessungskosten übernimmt die Gemeinde Hohenhameln.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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