Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Beschluss: Stattdessen erhalten die Ortsratsmitglieder und Ortsvorsteher*innen einmalig 100,00 Euro je Kommunalwahlperiode. Die Satzung über Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten und Verdienstausfall ist entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||