TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Förmliche Verpflichtung der Ortsratsmitglieder und Pflichtenbelehrung |
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Ö 4 |
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Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters |
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Ö 5 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 6 |
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Feststellung der Fraktionen und Gruppen |
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Ö 7 |
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Wahl der stellv. Ortsbürgermeisterin/stellv. Ortsbürgermeisters |
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Ö 8 |
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37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2016/085 |
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VORLAGE |
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- Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
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GREMIUM: Ortsrat Clauen DATUM: Mi, 30.11.2016 TOP: Ö 8 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Ortsratsbetreuer Wolters weist auf die verspätet eingegangene Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie hin, welches jedoch keine Einwände hat. Der Ortsrat empfiehlt einstimmig lt. Beschlussvorschlag: - Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 12.12.2016 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig.
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 15.12.2016 TOP: Ö 13 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: - Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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Ö 9 |
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Zuschüsse an Vereine und Organisationen |
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Ö 10 |
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Anfragen und Anträge |
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