TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 02.04.2024 |
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2024/008 |
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Ö 3 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 4 |
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45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum;
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2024/070 |
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Ö 5 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemaliger Kohlehafen" zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ackerköpfe", Ortschaft Mehrum;
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2024/071 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 - Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung bzgl. der Ausbauplanung für den Knotenunkt (L 413/Ackerköpfe/Weg Kohlehafen) nach Abstimmung mit der NLStBV zu präzisieren.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
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GREMIUM: Ortsrat Mehrum DATUM: Di, 10.09.2024 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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Beschluss: - Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung bzgl. der Ausbauplanung für den Knotenunkt (L 413/Ackerköpfe/Weg Kohlehafen) nach Abstimmung mit der NLStBV zu präzisieren.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Eine weitere Verkehrsbelastung der Anwohner*innen der Triftstraße ist nicht zumutbar. Deshalb ist im Planungsverfahren die Ausgrenzung der Triftstraße für den Schwerlastverkehr zu berücksichtigen. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Verkehrsbehörde ist zu erzielen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 23.09.2024 TOP: Ö 8 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 26.09.2024 TOP: Ö 13 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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Beschluss: - Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung bzgl. der Ausbauplanung für den Knotenunkt (L 413/Ackerköpfe/Weg Kohlehafen) nach Abstimmung mit der NLStBV zu präzisieren.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Eine weitere Verkehrsbelastung der Anwohner/-innen der Triftstraße ist nicht zumutbar. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt mit der Verkehrsbehörde möglichst zu vereinbaren, dass der Schwerlastverkehr nicht die Triftstraße benutzen darf.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsbürgermeisters |
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Ö 7 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 8 |
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Zuschüsse an Vereine und Organisationen |
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Ö 9 |
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Schaffung eines Jugendplatzes auf dem Bolzplatz in Mehrum |
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2024/055 |
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Ö 10 |
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Schaffung einer Sitzmöglichkeit und Fahrradständern am neuen Fußballplatz (ehem. Tennisplatz) |
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2024/054 |
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Ö 11 |
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Aufstellung des Straßenbauprogramms 2025 - 2029; Beratung über die ortsspezifischen Prioritätenlisten |
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Ö 12 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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