Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung bzgl. der Ausbauplanung für den Knotenunkt (L 413/Ackerköpfe/Weg Kohlehafen)nach Abstimmung mit der NLStBV zu präzisieren.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf und die Begründung bzgl. der Ausbauplanung für den Knotenunkt (L 413/Ackerköpfe/Weg Kohlehafen)nach Abstimmung mit der NLStBV zu präzisieren.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Eine weitere Verkehrsbelastung der Anwohner*innen der Triftstraße ist nicht zumutbar. Deshalb ist im Planungsverfahren die Ausgrenzung der Triftstraße für den Schwerlastverkehr zu berücksichtigen. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Verkehrsbehörde ist zu erzielen.