Dem Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum wird zugestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
10.09.2024 - Ortsrat Mehrum
Ö 4 - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum wird - vorbehaltlich der in der Stellungnahme geäußerten Bedenken und Forderungen - zugestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Eine weitere Verkehrsbelastung der Anwohner*innen der Triftstraße ist nicht zumutbar. Deshalb ist im Planungsverfahren die Ausgrenzung der Triftstraße für den Schwerlastverkehr zu berücksichtigen. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Verkehrsbehörde ist zu erzielen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
23.09.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 7 - (offen)
26.09.2024 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 12 - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum wird zugestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Eine weitere Verkehrsbelastung der Anwohner/-innen der Triftstraße ist nicht zumutbar. Deshalb wird die Verwaltung beauftragt mit der Verkehrsbehörde möglichst zu vereinbaren, dass der Schwerlastverkehr nicht die Triftstraße benutzen darf.