Dem Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum wird zugestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Entwurf der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum wird - vorbehaltlich der in der Stellungnahme geäußerten Bedenken und Forderungen - zugestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Eine weitere Verkehrsbelastung der Anwohner*innen der Triftstraße ist nicht zumutbar. Deshalb ist im Planungsverfahren die Ausgrenzung der Triftstraße für den Schwerlastverkehr zu berücksichtigen. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Verkehrsbehörde ist zu erzielen.