Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Hohe Str. 11“ zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hinter den Höfen“, Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird zugestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
05.09.2024 - Ortsrat Hohenhameln
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Hohe Str. 11“ zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hinter den Höfen“, Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird zugestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Enthaltung: 2
23.09.2024 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 6 - (offen)
26.09.2024 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Hohe Str. 11“ zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hinter den Höfen“, Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird zugestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.