TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls des öffentlichen Teils der Sitzung vom 11.03.2024 |
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2024/931 |
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Ö 3 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 4 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 5 |
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6. Änderung des Bebauungsplanes "Weißestiegsfeld", Ortschaft Mehrum, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung |
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2024/042 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 - Die Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Weißestiegsfeld“, Ortschaft Mehrum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 17.06.2024 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 20.06.2024 TOP: Ö 8 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Weißestiegsfeld“, Ortschaft Mehrum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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Ö 6 |
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Pflege von Rasenflächen in der Gemeinde Hohenhameln; Auftragsvergabe |
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2024/048 |
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Ö 7 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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