TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 3 |
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36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Harber;
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2016/022 |
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Ö 4 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage am Hämeler Wege", Ortschaft Harber;
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2016/023 |
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VORLAGE |
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1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt. 2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Do, 10.03.2016 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Ortsrat Harber DATUM: Do, 10.03.2016 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 17.03.2016 TOP: Ö 15 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Ratsherr Mertens befindet sich im Mitwirkungsverbot und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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