1. Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Do, 10.03.2016 TOP: Ö 3
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 17.03.2016 TOP: Ö 14
STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen)
Ratsherr Mertens befindet sich im Mitwirkungsverbot und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Beschluss:
Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wirdnach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.