Dem Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Stedum-Bekum wird zugestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangenach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
13.09.2023 - Ortsrat Stedum-Bekum
Ö 7 - ungeändert beschlossen
25.09.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Stedum-Bekum wird zugestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangenach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
Ja-Stimmen
7
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
28.09.2023 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Dem Entwurf der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Stedum-Bekum wird zugestimmt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangenach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.