TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 3 |
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35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2021/064 |
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Ö 4 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld", Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2021/065 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 11.10.2021 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | | Enthaltungen: | 1 | | |
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GREMIUM: Ortsrat Bierbergen DATUM: Mo, 11.10.2021 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 4 | Nein-Stimmen: | | Enthaltungen: | 1 |
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GREMIUM: Ortsrat Stedum-Bekum DATUM: Mo, 11.10.2021 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 14.10.2021 TOP: Ö 10 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs 2. BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag über die Zahlung des Ersatzgeldes für den Eingriff in das Landschaftsbild abzuschließen. Über die Realisierung einer entsprechenden Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 20 | | Nein-Stimmen: 0 | | Enthaltungen: 1 | |
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Ö 5 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Überm Berge II", Ortschaft Bierbergen, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2021/067 |
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Ö 6 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.06.2021 |
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2021/600 |
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Ö 7 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 8 |
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Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: DIBA Entsorgung Gesellschaft mbH
Vorhaben: Erhöhung der Durchsatz-/Lagerkapazität und Tätigkeitserweiterung
Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9 |
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2021/059 |
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Ö 9 |
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Instandsetzung von Gemeindestraßen 2022; Deckenerneuerungsmaßnahmen |
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2021/063 |
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Ö 10 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Dehnenweg" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Dehnenweg", Ortschaft Hohenhameln;
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung |
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2021/068 |
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Ö 11 |
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Anträge und Anfragen |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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