TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Formelle Angelegenheiten |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 25.03.2021 |
|
2021/583 |
|
|
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Bericht der Verwaltung |
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Aufnahme eines Investitionskredits |
|
2021/028 |
|
Ö 6 |
|
|
Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT):
Zusammenführung der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT) mit der KDG AöR Göttingen (KDG) - "oneLeine" |
|
2021/030 |
|
Ö 7 |
|
|
Jahresabschluss 2018 - Beschluss über den Jahresabschluss |
|
2021/031 |
|
Ö 8 |
|
|
Jahresabschluss 2018 - Entlastung des Bürgermeisters |
|
2021/032 |
|
Ö 9 |
|
|
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung |
|
2021/043 |
|
Ö 10 |
|
|
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen;
hier: Spende des Fördervereins Naturbad Pfannteich e.V. |
|
2021/039 |
|
Ö 11 |
|
|
Kindertagesstätte Hohenhameln II: Abschluss des Betriebsführungsvertrages |
|
2021/033 |
|
Ö 12 |
|
|
Nutzungsvertrag mit dem Bogensport-Club Clauen von 1990 e.V.: Änderung der Vertragslaufzeit |
|
2021/035 |
|
Ö 13 |
|
|
Erneuerung des Straßenraumes "Equorder Weg", Ortschaft Mehrum, im Rahmen der Dorfentwicklung |
|
2021/034 |
|
Ö 14 |
|
|
Änderung der Richtlinien der Gemeinde Hohenhameln über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen - Vergaberichtlinie gem. § 28 KomHKVO |
|
2021/048 |
|
Ö 15 |
|
|
1. Änderung des Bebauungsplanes "Überm Berge II", Ortschaft Bierbergen, im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB;
Aufstellungsbeschluss |
|
2021/041 |
|
Ö 16 |
|
|
Aufstellung des Bebauungsplanes "Klappfeld" mit örtlicher Bauvorschrift, Ortschaft Bründeln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
c) Abschluss eines Erschließungsvertrages |
|
2021/042 |
|
Ö 17 |
|
|
1. Änderung des Bebauungsplanes "Dehnenweg" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Dehnenweg", Ortschaft Hohenhameln;
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
|
2021/044 |
|
Ö 18 |
|
|
Wahl eines stellv. Schiedsmannes für die Gemeinde Hohenhameln |
|
2021/047 |
|
Ö 19 |
|
|
Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/Die Grünen: Förderung regionaler Direktvermarkter und Dienstleister |
|
2020/093 |
|
Ö 20 |
|
|
Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/Die Grünen: Photovoltaik auf gemeindlichen Dächern
|
|
2020/094 |
|
Ö 21 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion: Prüfung des Ausbaus einer Infrastruktur für E-Mobilität in der Gemeinde Hohenhameln |
|
2021/003 |
|
Ö 22 |
|
|
Antrag der CDU-Fraktion: Wasserzufuhr für das Freibad Pfannteich |
|
2021/004 |
|
Ö 23 |
|
|
Anträge der Fraktion Bündnis90/die Grünen: Trinkwasser reduzieren, Grundwasser schützen |
|
2021/020 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
ALLRIS® Office Integration 3.9.2 |
|
|
|
|
GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 21.06.2021 TOP: Ö 12 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
|
|
Beschluss: - Die Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück bedarf gemäß Niedersächsischer Bauordnung keiner Erlaubnis oder Bewilligung, soweit es sich um Niederschlagswasser von Dach-, Hof- oder Wegeflächen von Wohngrundstücken handelt. Ebenso bedarf der Bau von Regenwassernutzungsanlagen bis 100 m³ Behältervolumen gemäß dieser Bauordnung keiner Baugenehmigung. Die Verwaltung der Gemeinde Hohenhameln wird aufgefordert, auf ihrer Website, im Hohenhamelner Kurier sowie bei der Veräußerung von Baugrundstücken hierauf aufmerksam zu machen und die Empfehlungen zum umweltgerechten Umgang mit Regenwasser des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie jeweils zur Verfügung zu stellen.
- Die Verwaltung der Gemeinde wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Einleitung anfallenden Regenwassers in die öffentliche Kanalisation in künftigen Bau-, Gewerbe- und Industriegebieten weitgehend vermieden werden kann. Sofern das Ergebnis bejaht wird, sollten die zukünftigen Grundstückseigentümer darüber in Kenntnis gesetzt und ihnen freigestellt werden, ob sie anfallendes Regenwasser auf ihren Grundstücken versickern lassen, nutzen oder in den öffentlichen Kanal einleiten.
- Die Verwaltung der Gemeinde wird aufgefordert, die Nutzung bzw. Versickerung von Regenwasser auf gemeindeeigenen Grundstücken/Gebäuden im Rahmen von Neubauten, Umbauten, Sanierungen zu Prüfen und bei wirtschaftlich vertretbarer Machbarkeit zu realisieren.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
|
|
|
|
|
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 24.06.2021 TOP: Ö 23 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
|
|
- Beschluss:
Die Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück bedarf gemäß Niedersächsischer Bauordnung keiner Erlaubnis oder Bewilligung, soweit es sich um Niederschlagswasser von Dach-, Hof- oder Wegeflächen von Wohngrundstücken handelt. Ebenso bedarf der Bau von Regenwassernutzungsanlagen bis 100 m³ Behältervolumen gemäß dieser Bauordnung keiner Baugenehmigung. Die Verwaltung der Gemeinde Hohenhameln wird aufgefordert, auf ihrer Website, im Hohenhamelner Kurier sowie bei der Veräußerung von Baugrundstücken hierauf aufmerksam zu machen und die Empfehlungen zum umweltgerechten Umgang mit Regenwasser des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie jeweils zur Verfügung zu stellen.
- Die Verwaltung der Gemeinde wird aufgefordert, zu prüfen, ob die Einleitung anfallenden Regenwassers in die öffentliche Kanalisation in künftigen Bau-, Gewerbe- und Industriegebieten weitgehend vermieden werden kann. Sofern das Ergebnis bejaht wird, sollten die zukünftigen Grundstückseigentümer darüber in Kenntnis gesetzt und ihnen freigestellt werden, ob sie anfallendes Regenwasser auf ihren Grundstücken versickern lassen, nutzen oder in den öffentlichen Kanal einleiten.
- Die Verwaltung der Gemeinde wird aufgefordert, die Nutzung bzw. Versickerung von Regenwasser auf gemeindeeigenen Grundstücken/Gebäuden im Rahmen von Neubauten, Umbauten, Sanierungen zu Prüfen und bei wirtschaftlich vertretbarer Machbarkeit zu realisieren.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
|
Ö 24 |
|
|
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen: Niedersächsischen Weg unterstützen |
|
2021/026 |
|
Ö 25 |
|
|
Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Einführung einer Investitionshilfe zur Einführung eines Mehrwegsystems in der örtlichen Gastronomie |
|
2021/027 |
|
Ö 26 |
|
|
Antrag der CDU-Fraktion: Sicherung der Wasserversorgung für das Freibad Pfannteich durch investive Maßnahmen |
|
2021/050 |
|
Ö 27 |
|
|
Anträge und Anfragen |
|
|
|
N 1 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|