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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 3 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2020/061 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ und „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hoher Weg II“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- 2.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 21.09.2020 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ und „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hoher Weg II“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Ortsrat Hohenhameln DATUM: Mo, 21.09.2020 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ und „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hoher Weg II“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 24.09.2020 TOP: Ö 12 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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Ratsmitglied Lauenstein führt aus, dass sich der Ortsrat Hohenhameln dafür ausgesprochen hat, im neuen Gewerbegebiet eine Fläche für eine neue Skateranlage vorzusehen. Es wird folgender ergänzter Beschluss gefasst: - Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ und „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Hoher Weg II“, Ortschaft Hohenhameln, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Es werden folgende Prüfaufträge erteilt:
Einrichtung eines Radfahrerschutzstreifens auf der Haupterschließungsstraße des Gewerbegebietes Ost, wenn dieser auch auf dem alten Abschnitt der Ziegeleistraße bis zur Einmündung in den Radweg an der K 41 fortgeführt werden kann und Prüfung der Möglichkeit zur Einrichtung eines Radfahrerschutzstreifens auf der Straße Ackerrain. - Die Verwaltung möge bei den zuständigen Stellen die Versetzung des Ortschildes der Ortschaft Hohenhameln vor die Einfahrt in den geplanten Kreisverkehr aus Richtung Stedum-Bekum beantragen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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