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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 08.06.2016 |
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2016/030 |
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Ö 3 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 4 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsbürgermeisters |
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Ö 6 |
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38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen; Aufstellungsbeschluss |
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2016/056 |
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VORLAGE |
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- Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 38. Änderung in der Ortschaft Bierbergen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. –Ing. Schwerdt, Braunschweig.
- Die Planungskosten (mit Ausnahme der Digitalisierung) hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
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07.09.2016 - Ortsrat Bierbergen |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 38. Änderung in der Ortschaft Bierbergen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. –Ing. Schwerdt, Braunschweig.
- Die Planungskosten (mit Ausnahme der Digitalisierung) hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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22.09.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 38. Änderung in der Ortschaft Bierbergen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. –Ing. Schwerdt, Braunschweig.
- Die Planungskosten (mit Ausnahme der Digitalisierung) hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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29.09.2016 - Rat der Gemeinde Hohenhameln |
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Ö 7 - (offen) |
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Beschluss: - Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 38. Änderung in der Ortschaft Bierbergen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. –Ing. Schwerdt, Braunschweig.
- Die Planungskosten (mit Ausnahme der Digitalisierung) hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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Ö 7 |
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Anfragen und Anregungen, Anträge |
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