Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Datum: Mo, 24.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 25.03.2019
2019/372  
Ö 3  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner    
Ö 4  
Bericht der Verwaltung    
Ö 5  
Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Antragsteller: Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH Vorhaben: Außenlagerkonzept, Altholzlagerung und -behandlung Standort: Stedum-Bekum, Hildesheimer Straße 15
Enthält Anlagen
2019/031  
Ö 6  
Erneuerung der Straßenräume "Lindenstraße - Mehrumer Weg", Ortschaft Equord, im Rahmen der Dorfentwicklung
Enthält Anlagen
2019/032  
Ö 7  
Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Antragsteller: DIBA Entsorgungsgesellschaft mbH Vorhaben: -Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen/-Aufstellung einer mobilen Brechanlage für künstliche Mineralfasern Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9
Enthält Anlagen
2019/033  
    VORLAGE
   

Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Mehrum    DATUM: Di, 28.05.2019    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:

Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis:

Empfehlung einstimmig

   
    GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz    DATUM: Mo, 24.06.2019    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. Es ist zudem im Rahmen der Genehmigung nachzuweisen, dass die im Falle eines Brandes der auf dem Gelände befindlichen Dieseltankstelle und/oder der gelagerten sonstigen brennbaren Abfälle (Holz, Kunststoff, ...) die aus Sicht der zuständigen Feuerwehr maximal benötigte Löschwassermenge so abgeleitet bzw. aufgefangen wird, dass von diesem Löschwasser keine Umweltgefährdung ausgeht, auch nicht durch den Eintrag von KMF-Fasern in das Löschwasser.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln    DATUM: Do, 27.06.2019    TOP: Ö 12
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.

Es ist zudem im Rahmen der Genehmigung nachzuweisen, dass die im Falle eines Brandes der auf dem Gelände befindlichen Dieseltankstelle und/oder der gelagerten sonstigen brennbaren Abfälle (Holz, Kunststoff…), die aus Sicht der zuständigen Feuerwehr maximal benötigte Löschwassermenge so abgeleitet bzw. aufgefangen wird, dass von diesem Löschwasser keine Umweltgefährdung ausgeht, auch nicht durch den Eintrag von KMF-Fasern in das Löschwasser.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

Ö 8  
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schottergärten verstoßen gegen die Bauordnung
Enthält Anlagen
2019/040  
Ö 9  
Lärmaktionsplan (LAP) für die Gemeinde Hohenhameln
Enthält Anlagen
2019/050  
Ö 10  
Aktualisierung des Straßenbauprogrammes 2019 - 2023
Enthält Anlagen
2019/053  
Ö 11  
Anträge und Anfragen    
N 1     (nichtöffentlich)