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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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| Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 25.03.2019 |
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2019/372 |
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| Ö 3 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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| Ö 4 |
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Bericht der Verwaltung |
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| Ö 5 |
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Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH
Vorhaben: Außenlagerkonzept, Altholzlagerung und -behandlung
Standort: Stedum-Bekum, Hildesheimer Straße 15
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2019/031 |
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VORLAGE |
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Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. |
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22.05.2019 - Ortsrat Equord |
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Ö 3 - geändert beschlossen |
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Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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05.06.2019 - Ortsrat Stedum-Bekum |
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Ö 3 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. Die Ergebnisse sind monatlich zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die Betriebszeiten der neuen Anlage gelten mit der Genehmigung auch für die bestehende Anlage. Die Bedüsungsanlage ist sowohl beim Brechen als auch beim Verladen verpflichtend einzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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24.06.2019 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
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Ö 5 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. Die Ergebnisse sind monatlich zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die Betriebszeiten der neuen Anlage gelten mit der Genehmigung auch für die bestehende Anlage. Die Bedüsungsanlage ist sowohl beim Brechen als auch beim Verladen verpflichtend einzusetzen. Außerdem sind die Betriebsflächen einer täglichen Reinigung zu unterziehen, sofern an diesem Tag ein Brechen und/oder Verladen stattfindet.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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27.06.2019 - Rat der Gemeinde Hohenhameln |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter dem Vorbehalt, dass die noch offenen Punkte und Empfehlungen aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept vom 04.09.2015 und die Empfehlungen aus der aktuellen brandschutztechnischen Stellungnahme vom Antragsteller umgesetzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat außerdem nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden. Die Ergebnisse sind monatlich zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die Betriebszeiten der neuen Anlage gelten mit der Genehmigung auch für die bestehende Anlage. Die Bedüsungsanlage ist sowohl beim Brechen als auch beim Verladen verpflichtend einzusetzen. Außerdem sind die Betriebsflächen einer täglichen Reinigung zu unterziehen sofern an diesem Tag ein Brechen und/oder Verladen stattfindet.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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| Ö 6 |
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Erneuerung der Straßenräume "Lindenstraße - Mehrumer Weg", Ortschaft Equord, im Rahmen der Dorfentwicklung |
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2019/032 |
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| Ö 7 |
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Stellungnahme im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antragsteller: DIBA Entsorgungsgesellschaft mbH
Vorhaben: -Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen Abfällen/-Aufstellung einer mobilen Brechanlage für künstliche Mineralfasern
Standort: Mehrum, Ackerköpfe 9 |
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2019/033 |
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| Ö 8 |
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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schottergärten verstoßen gegen die Bauordnung |
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2019/040 |
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| Ö 9 |
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Lärmaktionsplan (LAP) für die Gemeinde Hohenhameln |
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2019/050 |
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| Ö 10 |
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Aktualisierung des Straßenbauprogrammes 2019 - 2023 |
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2019/053 |
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| Ö 11 |
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Anträge und Anfragen |
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| N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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