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| Bezeichnung: |
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
| Gremium: |
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
| Datum: |
Mo, 25.03.2019 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
| Zeit: |
18:00 - 20:22 |
Anlass: |
Sitzung |
| Raum: |
Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln |
| Ort: |
Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln |
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| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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| Ö 2 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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| Ö 3 |
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Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP); Beratung über den Entwurf |
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2019/026 |
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| Ö 4 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 10.12.2018 |
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2018/304 |
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| Ö 5 |
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Bericht der Verwaltung |
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| Ö 6 |
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1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Schanze", Ortschaft Soßmar
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung |
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2019/025 |
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VORLAGE |
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- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Schanze“, 1. vereinfachte Änderung, Ortschaft Soßmar, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.
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25.03.2019 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
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Ö 6 - (offen) |
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Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Schanze“, 1. vereinfachte Änderung, Ortschaft Soßmar, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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28.03.2019 - Rat der Gemeinde Hohenhameln |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Schanze“, 1. vereinfachte Änderung, Ortschaft Soßmar, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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| Ö 7 |
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Anträge und Anfragen |
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| N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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