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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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| Ö 3 |
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42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Marktstraße" und Teilaufhebung der Bebauungspläne "Burgkamp Nr. 6a" und "Burgkamp Nr. 6c", Ortschaft Hohenhameln |
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2018/020 |
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VORLAGE |
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- Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgeführt.
- Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
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12.03.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz |
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Ö 3 - geändert beschlossen |
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Beschluss: - Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgeführt. Die Anregungen des Ortsrates Hohenhameln aus der Arbeitssitzung vom 07.03.2018 sollten im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden.
- Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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12.03.2018 - Ortsrat Hohenhameln |
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Ö 3 - geändert beschlossen |
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Beschluss: - Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgeführt. Die Anregungen des Ortsrates Hoehnhameln aus der Arbeitssitzung vom 07.03.2018 sollten im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden.
- Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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15.03.2018 - Rat der Gemeinde Hohenhameln |
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Ö 14 - geändert beschlossen |
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Beschluss: In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags beschließen die Mitglieder des Rates folgendes: - Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
- Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgeführt. Die Anregungen des Ortsrates Hohenhameln aus der Arbeitssitzung vom 07.03.2018 sollten im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden.
- Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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| Ö 4 |
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1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Dehnenweg", Ortschaft Hohenhameln; Aufstellungsbeschluss |
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2018/021 |
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