Beschluss:
1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben.
2. Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden ab 01.01.2019 per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)570 v.H.,
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)570 v.H.,
Gewerbesteuer400 v.H.
3. Ab 01.01.2019 wird den zum 01.01. eines Jahres bestehenden Realverbänden jährlich ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro/ha Verbandsfläche gezahlt.