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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 3 |
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Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des "Zimmerplatzes" im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln |
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2016/103-01 |
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VORLAGE |
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- Die Maßnahme „Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des Zimmerplatzes“ wird auf der Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf durchgeführt. Ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie ist zu stellen.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ausführungsplanung einzuholen, die Maßnahme über die Vergabestelle des LK Peine auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragsfähigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahme wird ein selbständig nutzbarer Abschnitt des „Zimmerplatzes“ von der Einmündung „Marktstraße“ bis zur Einmündung „Hahnendamm“ gebildet.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 12.06.2017 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Maßnahme „Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des Zimmerplatzes“ wird auf der Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf durchgeführt. In der Planung ist zusätzlich eine Beleuchtung für die Staudenbeete vorzusehen. Ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie ist zu stellen.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ausführungsplanung einzuholen, die Maßnahme über die Vergabestelle des LK Peine auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragsfähigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahme wird ein selbständig nutzbarer Abschnitt des „Zimmerplatzes“ von der Einmündung „Marktstraße“ bis zur Einmündung „Hahnendamm“ gebildet.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Ortsrat Hohenhameln DATUM: Mo, 12.06.2017 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Maßnahme „Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des Zimmerplatzes“ wird auf der Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf durchgeführt. In der Planung ist zusätzlich eine Beleuchtung für die Staudenbeete vorzusehen. Ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie ist zu stellen.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ausführungsplanung einzuholen, die Maßnahme über die Vergabestelle des LK Peine auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragsfähigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahme wird ein selbständig nutzbarer Abschnitt des „Zimmerplatzes“ von der Einmündung „Marktstraße“ bis zur Einmündung „Hahnendamm“ gebildet.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 6 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 1 |
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 15.06.2017 TOP: Ö 7 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: - Die Maßnahme „Umgestaltung und Sanierung von Teilbereichen des Zimmerplatzes“ wird auf der Grundlage der beigefügten Vorplanung im Rahmen der Dorfentwicklung Hohenhameln-Altdorf durchgeführt. In der Planung ist zusätzlich eine Beleuchtung für die Staudenbeete vorzusehen. Ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie ist zu stellen.
- Nach Vorlage eines Förderbescheides sind Vergleichsangebote für die Ausführungsplanung einzuholen, die Maßnahme über die Vergabestelle des LK Peine auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
- Die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung ist nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln abzurechnen. Die Gemeinde ermittelt dabei den beitragsfähigen Aufwand für alle Teile der Maßnahme gesondert (Aufwandsspaltung). Für die Ausbaumaßnahme wird ein selbständig nutzbarer Abschnitt des „Zimmerplatzes“ von der Einmündung „Marktstraße“ bis zur Einmündung „Hahnendamm“ gebildet.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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Ö 4 |
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40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Schildbaum", Ortschaft Hohenhameln |
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2017/055 |
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