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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 15.06.2017 |
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2017/164 |
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Ö 3 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 4 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Beschwerde des Ratsherrn Cavalli vom 23.06.2017;
Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht des Ratsherrn Goldbeck |
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2017/065 |
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Ö 6 |
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Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen;
hier: Spende "Kinderkleider Basar Mehrum"; Frau Claudia Kuhnke |
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2017/067 |
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Ö 7 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Schanze", Ortschaft Soßmar
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2017/063 |
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Ö 7.1 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Schanze", Ortschaft Soßmar
a) Beschluss über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
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2017/063-01 |
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Ö 8 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Einrichtung eines Arbeitskreises zur "Bedarfsplanung Hohenhamelner Senioren". Der Arbeitskreis wird zunächst befristet bis längstens 31.12.2018 eingerichtet. |
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2017/064 |
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Ö 9 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Harzblick II", Ortschaft Clauen;
a) Eingeschränkte Beteiligung nach Änderung des Planentwurfes
b) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
c) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung mit Umweltbericht |
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2017/066 |
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VORLAGE |
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- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln stimmt dem vereinfacht geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Harzblick II“, 1. Änderung, Ortschaft Clauen, und der Begründung zu und beschließt nachträglich die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgebracht wurden gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Harzblick II“, 1. Änderung, Ortschaft Clauen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Mo, 25.09.2017 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln stimmt dem vereinfacht geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Harzblick II“, 1. Änderung, Ortschaft Clauen, und der Begründung zu und beschließt nachträglich die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgebracht wurden gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Harzblick II“, 1. Änderung, Ortschaft Clauen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 28.09.2017 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln stimmt dem vereinfacht geänderten Entwurf des Bebauungsplanes "Harzblick II", 1. Änderung, Ortschaft Clauen, und der Begründung zu und beschließt nachträglich die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB vorgebracht wurden gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan "Harzblick II", 1. Änderung, Ortschaft Clauen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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Ö 10 |
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Antrag der FDP-Fraktion auf Vereinfachung/Veränderung des Anmeldeverfahrens für die Kindergärten und Krippen in der Gemeinde Hohenhameln |
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2017/018 |
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Ö 11 |
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Anträge und Anfragen |
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