Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit dem Arbeitstitel „Peiner Landstraße“, Ortschaft Clauen, aufgestellt.
Die Kosten der Bauleitplanung hat die Antragstellerin als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
22.06.2026 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 7 - (offen)
Beschluss:
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit dem Arbeitstitel „Peiner Landstraße“, Ortschaft Clauen, aufgestellt.
Die Kosten der Bauleitplanung hat die Antragstellerin als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.