TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls der 19. Sitzung vom 25.11.2015 |
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Ö 3 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 4 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsbürgermeisters |
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Ö 6 |
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Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hettberg", Ortschaft Stedum-Bekum; Genehmigungsantrag der Firma Peiner Entsorgungsgesellschaft mbH |
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2016/010 |
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VORLAGE |
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Die Gemeinde Hohenhameln erteilt der Firma PEG für den Neubau einer Betonfläche zur Lagerung von Altholz in der Gemarkung Stedum, Flur 1, Flurstücke 136/2 und 138/2 die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die in dem Brandschutzkonzept benannten offenen Punkte und Empfehlungen vom Antragssteller umgesetzt werden. Außerdem sind die vom Wasserverband Peine in dem Schreiben vom 29.05.2016 gestellten Forderungen bzgl. der Schmutzwasserleitung von der PEG zu erfüllen.
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GREMIUM: Ortsrat Stedum-Bekum DATUM: Mi, 02.03.2016 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Die Gemeinde Hohenhameln erteilt der Firma PEG für den Neubau einer Betonfläche zur Lagerung von Altholz in der Gemarkung Stedum, Flur 1, Flurstücke 136/2 und 138/2 die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die in dem Brandschutzkonzept benannten offenen Punkte und Empfehlungen vom Antragssteller umgesetzt werden. Außerdem sind die vom Wasserverband Peine in dem Schreiben vom 29.05.2015 gestellten Forderungen bzgl. der Schmutzwasserleitung von der PEG zu erfüllen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Do, 10.03.2016 TOP: Ö 7 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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Beschluss: Ein Beschluss über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum, und die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB zu dem von der PEG gestellten Antrag wird zurückgestellt, bis die offenen Punkte und Empfehlungen aus dem Brandschutzkonzept umgesetzt sind.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 17.03.2016 TOP: Ö 12 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Ratsvorsitzender Henke weist darauf hin, dass das Datum des Schreibens des Wasserverbandes Peine richtig heißen muss „29.05.2015“. Beschluss: Die Gemeinde Hohenhameln erteilt der Firma PEG für den Neubau einer Betonfläche zur Lagerung von Altholz in der Gemarkung Stedum, Flur 1, Flurstücke 136/2 und 138/2 die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass die in dem Brandschutzkonzept benannten offenen Punkte und Empfehlungen vom Antragssteller umgesetzt werden. Außerdem sind die vom Wasserverband Peine in dem Schreiben vom 29.05.2015 gestellten Forderungen bzgl. der Schmutzwasserleitung von der PEG zu erfüllen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen: | | 1 Enthaltungen: | |
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Ö 7 |
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Anbau einer Garage an das Feuerwehrgerätehaus Stedum-Bekum |
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2016/012 |
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Ö 8 |
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Zuschüsse an Vereine und Organisationen |
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Ö 9 |
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Anfragen und Anregungen, Anträge |
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