Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Hohenhameln  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Hohenhameln
Gremium: Ortsrat Hohenhameln
Datum: Do, 26.02.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Formelle Angelegenheiten      
Ö 2     Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.11.2025  
2025/126  
     
   
Ö 3     Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner      
Ö 4     Bericht des Ortsbürgermeisters      
Ö 5     Bericht der Verwaltung      
Ö 6     Endausbau Baugebiet "Am Schildbaum" in der Ortschaft Hohenhameln  
Enthält Anlagen
2026/008  
Ö 7     Aufstellung des Bebauungsplanes "Gesundes Zentrum Hohenhameln", Ortschaft Hohenhameln a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung  
Enthält Anlagen
2026/012  
    VORLAGE
   

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsvorschlägen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln stimmt dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht zu und beschließt rückwirkend die erneute Beteiligung gem. § 4a Abs.3 BauGB. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden, wird die erneute Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der erneuten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsvorschlägen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Gesundes Zentrum Hohenhameln“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung sowie die dazugehörige Begründung.

 

Ö 8     Müllsammelaktion      
Ö 9     Osterfeuer      
Ö 10     Bründelfete      
Ö 11     Zuschüsse an Vereine und Organisationen      
Ö 12     Mitteilungen und Anfragen