Der Rat beschließt aus dem Jahresabschluss 2023 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung einer Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 639.228,72 Euro.
11.12.2025 - Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt aus dem Jahresabschluss 2023 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung einer Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 639.228,72 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
18.12.2025 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt aus dem Jahresabschluss 2023 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung einer Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 639.228,72 Euro.