Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 51. Änderung in der Ortschaft Equord gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Arbeitstitel „Freiflächen-Photovoltaikanlagen Equord“, Ortschaft Equord, aufgestellt.
Mit der Antragstellerin ist ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten abzuschließen.
10.12.2025 - Ortsrat Equord
Ö 7 - (offen)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig.
15.12.2025 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 9 - (offen)
Beschluss:
Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 51. Änderung in der Ortschaft Equord gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Arbeitstitel „Freiflächen-Photovoltaikanlagen Equord“, Ortschaft Equord, aufgestellt.
Mit der Antragstellerin ist ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
18.12.2025 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 51. Änderung in der Ortschaft Equord gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Arbeitstitel „Freiflächen-Photovoltaikanlagen Equord“, Ortschaft Equord, aufgestellt.
Mit der Antragstellerin ist ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten abzuschließen.