Herr Andree Brathering wird mit Wirkung vom 30.09.2025 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Mehrum der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenhameln entlassen.
Dem Feuerwehrkameraden Heinrich Ebeling werden ab dem 01. Oktober 2025 die Amtsgeschäfte eines kommissarischen stellvertretenden Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Mehrum übertragen und zwar für die Dauer von 2 Jahren. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Heinrich Ebeling zum stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Ortschaft Mehrum für die Dauer von sechs Jahren ernannt.
18.09.2025 - Feuerschutzausschuss
Ö 8 - (offen)
Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt:
Herr Andree Brathering wird mit Wirkung vom 30.09.2025 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Mehrum der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenhameln entlassen.
Dem Feuerwehrkameraden Heinrich Ebeling werden ab dem 01. Oktober 2025 die Amtsgeschäfte eines kommissarischen stellvertretenden Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Mehrum übertragen und zwar für die Dauer von 2 Jahren. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Heinrich Ebeling zum stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Ortschaft Mehrum für die Dauer von sechs Jahren ernannt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
25.09.2025 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt:
Herr Andree Brathering wird mit Wirkung vom 30.09.2025 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Mehrum der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenhameln entlassen.
Dem Feuerwehrkameraden Heinrich Ebeling werden ab dem 01. Oktober 2025 die Amtsgeschäfte eines kommissarischen stellvertretenden Ortsbrandmeisters für die Ortschaft Mehrum übertragen und zwar für die Dauer von 2 Jahren. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, wird Heinrich Ebeling zum stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Ortschaft Mehrum für die Dauer von sechs Jahren ernannt.