Der Rat beschließt, dass im Haushaltsjahr 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst.
17.06.2025 - Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass im Haushaltsjahr 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
26.06.2025 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass im Haushaltsjahr 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst.