Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/069  

 
 
Betreff: IV Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Zadora, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
12.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
IV Nachtrag zur Hundesteuersatzung PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Hundesteuer für nicht gefährliche Hunde beträgt gemäß § 3 Absatz 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenhameln derzeit 84,00 Euro/Jahr.

 

Der Arbeitskreis Haushaltssicherung hat im Rahmen seiner Beratungen zur Haushaltskonsolidierung einstimmig empfohlen, den Steuersatz ab 01.01.2025 auf 96,00 Euro/Jahr zu erhöhen.

 

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Der IV. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenhameln wird beschlossen.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Mehrerträge betragen ab 2025 ca. 12.000 Euro/Jahr.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 IV Nachtrag zur Hundesteuersatzung (12 KB) PDF-Dokument (66 KB)