Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/042  

 
 
Betreff: 6. Änderung des Bebauungsplanes "Weißestiegsfeld", Ortschaft Mehrum, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-35/VI.
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
17.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
20.06.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3(2) 4(2) Tabelle TÖB  
10(1) B-Plan  
10(1) Begründung  

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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 für die 6. Änderung desn Bebauungsplanes „Weißestiegsfeld“, Ortschaft Mehrum, die Veröffentlichung im Internet beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2024/006).

 

Diese erfolgte in der Zeit vom 18.04. 2024 bis einschl. 17.05.2024. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.04.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und zur Äußerung innerhalb der Veröffentlichungsfrist aufgefordert.

 

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung erfasst und ggf. mit einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Ein Planentwurf und die aktuelle Begründung befinden sich ebenfalls in der Anlage.

 

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  1. Die Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Weißestiegsfeld“, Ortschaft Mehrum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3(2) 4(2) Tabelle TÖB (149 KB)      
Anlage 2 2 10(1) B-Plan (472 KB)      
Anlage 3 3 10(1) Begründung (833 KB)