Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Frau Annika Schalin hat ihr Mandat im Ortsrat Mehrum niedergelegt. Sie war stellvertretende Ortsbürgermeisterin. Es ist eine neue stellvertretende Ortsbürgermeisterin/ein neuer stellvertretender Ortsbürgermeister zu wählen. Vorschlags- und wahlberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Gewählt wird nach § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitgliedes des Ortsrates ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des Ortsrates gestimmt hat. Maßstab hierbei ist die laut Hauptsatzung festgelegte Zahl der Mitglieder (7). Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht der Ortsbürgermeister.
Die stellvertretende Ortsbürgermeisterin/der stellvertretende Ortsbürgermeister wird nach Vorschlag gewählt.
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