Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Ratsvorsitzende Lisbeth Kunz hat angekündigt, ihr Amt als Vorsitzende niederzulegen. Die entsprechende Erklärung kann sie jederzeit mündlich oder schriftlich abgeben.
Für eine Übergangszeit könnte die bestehende Vertretungsregelung greifen, langfristig empfiehlt es sich, nach dem Ausscheiden aus der Funktion eine Neuwahl vorzunehmen.
Vorschlags- und wahlberechtigt ist jedes Ratsmitglied, also auch der Bürgermeister, sowie als Mehrheit von Ratsmitgliedern die im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen. Wählbar sind jedoch nur Abgeordnete.
Sollte die Wahl auf eine der bisherigen Stellvertretungen fallen, müsste auch für die Funktion der Stellvertretungen eine Neuwahl unter gleichen Bedingungen erfolgen. Für diesen Fall wird vorsorglich Nr. 2 des Beschlussvorschlags in die Beschlussvorlage aufgenommen.
1. Der oder die Ratsvorsitzende wird nach Vorschlag gewählt.
2. Der Rat beschließt nach Vorschlag über die Stellvertretungen der oder des Ratsvorsitzenden und bestimmt deren Reihenfolge.
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