Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In seinem Antrag vom 22.2.2024 bittet der Ortsrat Hohenhameln, den vom Gemeinderat Hohenhameln am 14.12.2023 zur BV 2023/107 getroffenen Teilbeschluss zu „Nr. 3 Der Sprungturm wird entfernt „aufzuheben“, den Sprungturm zu erhalten mit Nutzung des 3m-Brettes sowie einer Aufsichtsplattform in Höhe des 5m-Brettes, weil drei Ortsratsmitglieder nach Inaugenscheinnahme der „Sprungturmmessstange“ am 21.2.2024 festgestellt haben wollen, dass die Wassertiefe für Sprünge vom 3m-Brett ausreichen würde.
Die Auffassung der drei Ortsratsmitglieder über die angeblich ausreichende Wassertiefe für Sprünge vom 3m-Brett des Sprungturms ist verwaltungsseitig am 26.2.2024 durch den Landkreis Peine überprüft worden. Bei der Messung am 26.02.2024 durch Herrn Wagener vom Landkreis Peine waren verwaltungsseitig die Herren Thiel, Trappe und Dorner anwesend. Die Messungen wurden aus einem Tretboot und von dem gepflasterten Bereich vor dem Sprungturm mit „Secchi-Scheibe“ durchgeführt. Die aufgrund des Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Sonnenberg erforderlichen Mindesttiefen von 3,40m für Sprünge vom 1m-Brett und von 3,50 m für Sprünge vom 3m-Brett wurden an keiner der Meßstellen erreicht. Einer der kleinsten gemessenen Werte betrug 3,10 m, so dass zur Sicherstellung der erforderlichen Wassertiefe im Bereich der beiden Absprungpunkte von der 3,00-Meter-Plattform am 26.02.2024 bereits bis zu 0,40 m Wassertiefe fehlen. Zu der vorgenannten Inaugenscheinnahme der so genannten „Sprungturmmessstange“ durch Ortsratsmitglieder ist verwaltungsseitig noch folgendes anzumerken: Der Pegelmessstab an dem Betonsockel des Sprungturms hat keinen fixen Bezugspunkt zum Grund des Pfannteichs oder Uferpodest. Er wurde vor einer der Wasserbefüllungsmaßnahmen des Pfannteichs auf die damalige Wasserlinie mit 0,00 montiert, um die Pegeländerungen der Wassereinleitung zu dokumentieren. Am 26.2.2024 war der festgestellte Wert 0,51 m. „0,51 m“ ist als Bezugspunkt für die am 26.2.2024 gemessene Wassertiefe von max. 3,35 m im Bereich des Absprungpunktes auf der westlichen Seite festzulegen. Fazit: Die Mindestwassertiefen für den Sprungturm sind trotz des vielen Regens seit Oktober 2023 nicht erreicht; für den Betrieb einer Badestelle aber auch irrelevant. Die durch den Antragsteller behaupteten erreichten Wassertiefen für Sprünge vom 3m-Brett sind durch Messungen des Landkreis Peine als unzutreffend festgestellt. Der Sprungturm weist gemäß Gutachten bauliche Mängel auf und stellt trotz baulicher Sicherungsmaßnahmen als „Klettergerät“ eine Gefahrenquelle dar. Von daher hat sich der grundlegende Sachverhalt gemäß Beschlussvorlage 2023/107 nicht geändert. Der Sprungturm ist nach Ratsbeschluss vom 14.12.2023 zu entfernen.
Die Annahme des Antrages wird abgelehnt.
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