Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Gemäß der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln vom 11.05.2006 können Vereine u.a. Anträge auf Bezuschussung jeweils bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr zur Entscheidung einreichen.
Für die Mittelverteilung 2024 wurden zum Stichtag 31.10.2023 insgesamt zwei Anträge gestellt. Eine Übersicht über die eingereichten Anträge ist als Anlage beigefügt.
Seitens der Sport-AG wurde in beiden Fällen die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahmen beschieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln die Verteilung der Haushaltsmittel im Bereich der investiven Sportförderung für das Jahr 2024 wie im Sachverhalt dargestellt vorzunehmen.
Die Mittelverteilung für 2024 setzt allerdings die Rechtskraft des Haushaltes 2024 voraus.
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