Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2024 den als Anlage beigefügten Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz verwiesen. Das Land Niedersachsen hat Anfang 2023 den Bundesvorgaben folgende neue Flächenziele für die Windenergie festgesetzt. Geplant ist nach dem ersten Entwurf des Landes, die Flächen für die Windenergie auf 3,18 % der Fläche des Gebietes des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wesentlich zu vergrößern. Bis Ende 2032 müssen nach Bundesvorgabe niedersachsenweit 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt sein. Der Regionalverband hat parallel zur Heilung der 1. Änderung des RROP 2008 mit der Neuplanung begonnen. Die bestehenden Kriterien, nach denen Vorranggebiete Windenergie in der 1. Änderung des RROP 2008 festgelegt wurden, reichen für die neuen Flächenziele nicht mehr aus. Benötigt werden mehr als das doppelte der aktuellen Flächen, um das Flächenziel von 3,18 % im Verbandsgebiet zu erreichen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 09.02.2024 hat der Regionalverband Großraum Braunschweig mitgeteilt, dass aktuell nach § 245e Abs. 5 Baugesetzbuch eingereichte Anträge nicht vom Regionalverband Großraum Braunschweig bearbeitet werden, da die entsprechende Landesgesetzgebung noch nicht in Kraft ist. Bei der Veranstaltung wurde den Kommunen empfohlen, von der Gemeindeöffnungsklausel keinen Gebrauch zu machen, da noch in diesem Jahr die neue Flächenkulisse für Windenergieflächen seitens des Verbandes veröffentlicht werden soll. In der Flächenkulisse würden die von einer Gemeinde eigenständig geplanten Windenergiegebiete möglicherweise nicht berücksichtigt, so dass in einer Gemeinde ggf. mehr Windkraftanlagen errichtet werden könnten als von der Kommunen beabsichtigt. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine eigene Windenergieplanung rechtliche Risiken für die Gemeinde Hohenhameln auslösen könnten, da diese Planungen häufig beklagt werden. Im Rahmen der Anpassung des Regionalplanes an die neuen Flächenziele für Windenergie werden viele neue Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen, die sich auch im Gemeindegebiet befinden werden. Nach Angaben des Regionalverbandes soll das regionale Teilflächenziel von 3,18 % bereits Ende 2027 erreicht werden.
Aus diesen Gründen sollte der vorliegende Antrag zur Ausweisung von Windpotentialflächen durch F-Planänderung abgelehnt werden.
Der beigefügte Antrag der Gruppe „Wir für Hohenhameln“ zur Ausweisung von Windpotentialflächen durch F-Planänderung wird aus den im Sachverhalt genannten Gründen abgelehnt.
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