Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2024/006  

 
 
Betreff: 6. Änderung des Bebauungsplanes "Weißestiegsfeld", Ortschaft Mehrum, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-35/VI.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
20.02.2024 
Sitzung des Ortsrates Mehrum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
11.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
14.03.2024 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3(2) 4(2) B-Plan  
3(2) 4(2) Begründung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 29.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Weißestiegsfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, Ortschaft Mehrum, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2023/056).

 

Ziel der Planung ist es, auf einem Teil einer gemeindlichen Grünfläche die Voraussetzungen für die Errichtung einer Buswendeschleife bzw. eines Pausenplatzes zu schaffen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 15.01. bis 31.01.2024 stattgefunden. Äußerungen zu der Planung wurden nicht vorgetragen. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.

 

Der Planentwurf und die Begründung sind dieser Vorlage beigefügt.

 

 

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  1. Dem Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Weißestiegsfeld“, Ortschaft Mehrum wird zugestimmt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3(2) 4(2) B-Plan (472 KB)      
Anlage 2 2 3(2) 4(2) Begründung (765 KB)