Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Durch Beschluss des Gemeinderates vom 23.03.2023 wurde das Naturbad Pfannteich in eine Badestelle umgewandelt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Lösungen zur Wiederaufnahme des Naturbadbetriebes, insbesondere mit dem Förderverein Naturbad Pfannteich e.V. zu erörtern. Hierzu haben mehrere Gespräche mit dem Förderverein stattgefunden.
In einem Gespräch mit dem Förderverein am 02.06.2023 wurde deutlich, dass man sich seitens des Fördervereins in Anlehnung an den Betreibervertrag zwischen einer Nachbarkommune mit dem dortigen Verein einen Vertrag zwischen der Gemeinde Hohenhameln mit dem Förderverein Naturbad Pfannteich e. V. vorstellen könnte. In dem Betreibervertrag der Nachbarkommune wird ein jährlich aufzustellender Wirtschaftsplan vom dortigen Verein gefordert.
Auf Grundlage des Vertragswerks der Nachbarkommune wurde verwaltungsseitig für die Gemeinde Hohenhameln ein Vertragsentwurf an ein Fachanwaltsbüro zur Prüfung gegeben. Um eine klarere und übersichtlichere Struktur zu schaffen, wurde seitens des Fachanwaltsbüros ein überarbeiteter Entwurf erstellt. Demnach ist die Grundlage für einen rechtssicheren Betrieb, dass der Pfannteich im Sinne des Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Carsten Sonnenberg von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH betrieben wird.
Durch einen rechtskonformen Betrieb des Pfannteichs auf der Grundlage des o. a. Gutachtens ist sichergestellt, dass sich etwaige Verstöße gegen den Vertrag im Betrieb des Pfannteichs ausschließlich an den Verursacher/Betreiber/Pächter richten. Sofern der Vertrag nicht rechtssicher im Sinne des Gutachtens abgefasst ist, könnten sich Rechtsverstöße durch den Verursacher/Betreiber/Pächter auch an den Verpächter und Eigentümer und somit an die Gemeinde/ den Bürgermeister richten. Das können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche/ haftungsrechtliche Konsequenzen für die Gemeinde/ den Bürgermeister sein. Das gilt es durch einen rechtssicheren Vertrag mit eindeutigen Verantwortlichkeiten zu verhindern. Von daher rät das Fachanwaltsbüro deutlich zur Aufnahme des Gutachtens als Bestandteil des Vertrages.
Auf ein durch die Gemeinde Hohenhameln initiiertes Interessenbekundungsverfahren, veröffentlicht auf diversen Plattformen, hat ausschließlich der Förderverein Naturbad Pfannteich e. V. sein schriftliches Interesse bekundet.
Am 18.08.2023 wurde der überarbeitete Entwurf mit Vertretern des Fördervereins intensiv besprochen mit dem Hinweis, dass die Finanzen in dem Vertragsentwurf noch fehlen. Es war Wunsch des Fördervereins, den Wirtschaftsplan bis zum 01.11.2023 vorzulegen. Ziel war es, den vorgelegten Wirtschaftsplan mit der Politik zu besprechen. Am 20.08.2023 hat der Förderverein ein Schreiben unter Hinweis auf das gemeinsame Gespräch am 18.08.2023 übersandt. In dem Schreiben wird mitgeteilt, dass der Förderverein den gemeinsam besprochenen Vertrag unter Hinweis auf das Gutachten so nicht mitträgt. Um alle Möglichkeiten zur Einigung auszuschöpfen, wurde trotz der negativen Antwort des Fördervereins bei dem Fachanwaltsbüro angefragt, ob das Gutachten als Anlage weggelassen werden könnte und sich der Vertrag noch kürzen lassen würde. Das Fachanwaltsbüro hat deutlich davon abgeraten: “Das Gutachten ist nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn es als Anlage einbezogen wird. Um die durch den Verein einzuhaltenden Vorgaben für den Betrieb des Pfannteichs klar und deutlich zu regeln, ist das Einbeziehen des Gutachtens entscheidend.“
Vor diesem Hintergrund kommt verwaltungsseitig ein Vertrag mit dem Förderverein nicht in Betracht. Da das o. a. Gutachten als Basis des Vertrages für einen rechtskonformen Betrieb des Pfannteichs vom Förderverein nicht akzeptiert wird, ist in der Folge eine Befassung mit dem eingereichten Wirtschaftsplan obsolet.
Die Mitglieder des Gemeinderates Hohenhameln wurden in zwei Schreiben am 04.09.2023 und am 19.09.2023 über die Sachstände informiert.
Fazit: Da ein rechtskonformer Naturbadbetrieb mit Badattraktionen aufgrund der unzureichenden Wassertiefen nicht sichergestellt werden kann, ist der Pfannteich weiterhin gemäß Ratsbeschluss vom 23.03.2023 als Badestelle Pfannteich fortzuführen. Die Badestelle Pfannteich könnte zeitweilig zur „Badestelle plus“ werden, wenn es gelingt, temporär eine Badeaufsicht zu engagieren. Die temporär anwesende Badeaufsicht würde mit Hinweis durch eine entsprechende Flaggenregelung kenntlich gemacht werden.
Die Nutzung von Badattraktionen ist bei einer Badestelle nicht zulässig. Neben dem bereits erfolgten Rückbau vorhandener Badattraktionen zum Beginn der abgelaufenen Badesaison wurde der Sprungturm für die Badesaison 2023 nur gegen eine Benutzung gesichert. Aufgrund der geringen Wassertiefe wird eine Nutzung des Sprungturms zukünftig weiterhin nicht möglich sein. Da der Sprungturm aufgrund baulicher Mängel und als „Klettergerät“ eine Gefahrenquelle darstellt, sollte der Sprungturm rückgebaut und entfernt werden.
Zur Attraktivitätssteigerung der Badestelle für die Öffentlichkeit kann im südlichen Gebäudetrakt eine Küchennutzung hergestellt werden, sodass der Betrieb eines Kiosks ermöglicht würde.
1. Die Bademöglichkeit am Pfannteich soll weiterhin gewährleistet werden. 2. Der Pfannteich wird künftig weiter als Badestelle durch die Gemeinde Hohenhameln betrieben. Für den temporären Badebetrieb einer „Badestelle plus“ wird verwaltungsseitig eine Badeaufsicht gesucht. 3. Der Sprungturm wird entfernt. 4. Im südlichen Gebäudetrakt des Bestandsgebäudes wird für den Betrieb eines Kiosks eine Küchennutzung hergestellt. 5. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen. 6. Dem Förderverein Pfannteich e. V. wird weiterhin eine Zusammenarbeit angeboten.
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