Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Bedarfsplanung für das laufende Kita-Jahr 2023/2024 hat einen Mehrbedarf ergeben. Zur Abdeckung dieses Bedarfs ist deshalb die Erweiterung des Betreuungsangebots von insgesamt drei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe erforderlich.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.09.2023 wurde die Verwaltung zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze beauftragt, die Verträge durch Kauf bzw. Erbbaupacht über Grundstücksflächen in den Ortschaften Hohenhameln und Soßmar abzuschließen. Die Lage der entsprechenden Grundstücksflächen ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen.
Die Errichtung der insgesamt vier Betreuungsgruppen könnte auf die genannten Standorte folgendermaßen verteilt werden: - Standort Hohenhameln: Die Errichtung aller vier Gruppen ist möglich. - Standort Soßmar: Die Errichtung von max. drei Gruppen ist möglich. - Aufteilung von jeweils zwei Gruppen am Standort in Hohenhameln und zwei Gruppen am Standort in Soßmar. Sofern an jedem Standort zwei Gruppen errichtet werden sollen, muss eine Entscheidung über die Aufteilung der drei Krippengruppen und einer Kindergartengruppe getroffen werden. Bei der Verteilung der Gruppen sollten vor allem unter Betrachtung des Fachkräftemangels folgende Aspekte berücksichtigt werden: - Die Stelle der Einrichtungsleitung ist erfahrungsgemäß in Einrichtungen mit mehr als zwei Gruppen umstandsloser zu besetzen, da sowohl der Umfang der Leitungsstunden höher ist als auch die Eingruppierung des Entgelts in einer höheren Entgeltgruppe erfolgt. - Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass Vertretungsregelungen in größeren Einrichtungen leichter zu realisieren sind.
Zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze werden insgesamt drei Krippengruppen und eine Kindergartengruppe an folgenden Standorten errichtet: Ortschaft Hohenhameln: __________________________________________________ Ortschaft Soßmar: _______________________________________________________
Der Auftrag zur Errichtung der Kindertagesstätten erfolgt im Inhouse-Verfahren über die Gesellschaft für kommunale Immobilien mbH (GKHi).
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Übernahme der Trägerschaft öffentlich auszuschreiben.
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